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Elektronischer Rechtsverkehr am Amtsgericht Merseburg

Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr

Bitte beachten Sie außerdem:

Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Merseburg übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Merseburg.
Eine Sichtung der elektronischen Postfächer erfolgt nur während der regulären Dienstzeit.

Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen die folgenden zugelassenen Kommunikationswege zur Verfügung:

Die technischen Anforderungen sind in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) geregelt.

Die Bekanntmachungen zur Übermittlung elektronischer Dokumente sowie zur Führung, Übermittlung und Einsichtnahme in elektronische Akten sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder zu finden.

Weitere Ausführungen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Webseite der Justiz Sachsen-Anhalt.